Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft
der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
? Was ist Psychotherapie ?
Idee + Definition
Seit 1967 werden psychotherapeutische Behandlungen in Deutschland durch die "Richtlinien für Psychotherapie" geregelt. Diese legen die Kriterien für eine wissenschaftlich fundierte Behandlung der psychischen Störungen von Krankheitswert fest. Die Kosten für derartige Behandlungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Der sogenannte "Krankheitswert" von psychischen Störungen bedeutet in keiner Weise, dass man sich umfassend, d.h. in allen Lebensbereichen, krank und hilflos fühlen muss. Vielmehr ist die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entscheidend:
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit.“
Die Frage, inwieweit psychische Symptome als einschränkend und störend empfunden werden, ist also neben den objektivierbaren Kriterien auch sehr subjektiv und spiegelt den Anspruch, den ein Mensch an sein intellektuelles Bewusstsein, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und seine Leistungsfähigkeit, damit den Lebensstandard und die Lebensqualität insgesamt, hat.
Das bedeutet, dass es auch in den wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren fließende Übergänge gibt zwischen einer rein symptomatischen Behandlung von psychischen Störungen, Weiterbildung in Psychologie, philosophischer Selbsterkenntnis, Coping von interpersonellen Fragestellungen etc..
Eine Psychotherapie schließt immer die Chance eines Lernprozesses und einer persönlichen Weiterentwicklung ein.
Eine wissenschaftliche Psychotherapie wird daher auch gerade von den Menschen in Anspruch genommen, die an sich und ihr Leben hohe Ansprüche stellen und im Berufsleben leistungsorientiert und erfolgreich sind.
Richtlinien-Psychotherapie
Richtlinien-Psychotherapie, d.h. die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Symptomen, kann von approbierten Ärzten und Diplom-Psychologen ausgeübt werden, die zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine psychotherapeutische Ausbildung an einer dafür anerkannten Einrichtung absolviert haben. (Für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können auch andere Berufsgruppen zugelassen werden).
Wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren
Die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Richtlinien-Psychotherapie, in denen Ärzte und Diplompsychologen sich qualifizieren und Leistungen für die Krankenkassen und Krankenversicherungen erbringen können, sind:
Diese Therapieverfahren können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.
Neue Methoden (EMDR, Paartherapie), die wissenschaftlich anerkannt sind, können ggf. in diese Verfahren einbezogen werden.
Die "Psychosomatische Grundversorgung", in der sich Ärzte qualifizieren können, beinhaltet neben Gesprächen die Entspannungsverfahren:
Andere Behandlungsmethoden, die im psychologisch-psychotherapeutischen Bereich angeboten werden, haben gemäß der Psychotherapie-Richtlinien keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit. Die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen. Sie können jedoch interessante Möglichkeiten zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung sein.
Daher werden von mir gelegentlich auch Ansätze der Kunsttherapie und Familientherapie genutzt.
Therapieverfahren in der Richtlinien-Psychotherapie
Die Basis aller dieser psychotherapeutischen Behandlungsverfahren ist das therapeutische Gespräch.
Alle Behandlungen werden in sogenannten Sitzungen von 50, ausnahmsweise auch 25 Minuten Dauer durchgeführt. Außer bei der Psychoanalyse, die im Allgemeinen im Liegen auf der Couch stattfindet, sitzt man sich während des Gesprächs gegenüber.
Jede Art von psychotherapeutischer Behandlung benötigt bei einem erwachsenen Menschen einen längerfristigen Zeitraum, in dem bestimmte Fragestellungen geklärt, Symptome und Konflikte bearbeitet, neue Konzepte und Verhaltensmuster gefunden werden können, damit das Ergebnis schließlich stabilisiert werden kann.
Die für die Richtlinien-Psychotherapie im Folgenden genannten Behandlungszeiträume beruhen auf der seit über 100 Jahren gesammelten Erfahrung mit psychotherapeutischen Behandlungen. Sie entsprechen daher weitgehend der Kostenübernahme seitens der Krankenversicherungen.
Bei umgrenzten Fragestellungen ist jedoch durchaus auch mit einem geringeren zeitlichen Aufwand ein Ergebnis zu erzielen.
Psychodynamische Verfahren
Dieses Behandlungskonzept beruht darauf, dass ein Verständnis der psychologischen und biografischen Zusammenhänge wesentlich dazu beiträgt, die psychischen Probleme zu bewältigen, um in der Gegenwart und Zukunft mit ihnen besser umgehen zu können.
Daher werden die aktuellen Probleme und Konflikte vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte, die für die Entwicklung der Persönlichkeit wie auch der psychischen Symptome auslösend sind, bearbeitet. Dabei werden auch die unbewussten Ursachen, die für die Symptomatik noch entscheidender sind als die bewussten Gründe, berücksichtigt.
Diese beiden psychodynamischen Verfahren sind:
1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese ist sinnvoll bei umschriebenen Störungen und Konflikten mit begrenzten Therapiezielen. Durch eine Fokussierung auf die aktuelle Hauptproblematik können umgrenzte Fragestellungen kurzfristig bearbeitet werden.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 100
2. Analytische Psychotherapie (=Psychoanalyse)
Diese ist sinnvoll bei psychischen Problemen und persönlichen Schwierigkeiten, deren Anfänge bis auf die Kindheit zurückzuführen sind Die in jeder Hinsicht anspruchvollste Therapiemethode ermöglicht eine intensive und gründliche Bearbeitung.
Häufigkeit: durchschnittlich zweimal wöchentlich
Dauer: von 80-160 Sitzungen bis maximal 300
Verhaltenstherapie
Diese konzentriert sich auf die Verminderung von störenden Symptomen und Lösung von Problemen durch die Veränderung von Denkmustern und Verhaltensweisen. Den Ursachen und lebensgeschichtlichen Hintergründen wird weniger Aufmerksamkeit gewidmet. Durch Übungen, Hausaufgaben und vorgegebene Strukturen können Symptome relativ rasch aufgelöst werden. Da die psychischen Zusammenhänge und die Lebensgeschichte weniger berücksichtigt werden, kann es zu einer „Symptomverschiebung“ kommen, d.h., nach einiger Zeit können andere Beschwerden und Probleme auftreten.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 80
Systemische Therapie
Dieses psychotherapeutische Behandlungsverfahren, das 2018 in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, stellt in den Mittelpunkt die sozialen lnteraktionen des Patienten mit seiner Familie und dem sozialen Umfeld. Für den Patienten relevante Vertreter dieser Gruppen können in die Behandlung einbezogen werden.
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 48
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft
der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft
der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren
Die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Richtlinien-Psychotherapie, in denen Ärzte und Diplompsychologen sich qualifizieren und Leistungen für die Krankenkassen und Krankenversicherungen erbringen können, sind:
Diese Therapieverfahren können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.
Neue Methoden (EMDR, Paartherapie), die wissenschaftlich anerkannt sind, können ggf. in diese Verfahren einbezogen werden.
Die "Psychosomatische Grundversorgung", in der sich Ärzte qualifizieren können, beinhaltet neben Gesprächen die Entspannungsverfahren:
Andere Behandlungsmethoden, die im psychologisch-psychotherapeutischen Bereich angeboten werden, haben gemäß der Psychotherapie-Richtlinien keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit. Die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen. Sie können jedoch interessante Möglichkeiten zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung sein.
Daher werden von mir gelegentlich auch Ansätze der Kunsttherapie und systemischen Familientherapie genutzt.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
? Was ist Psychotherapie ?
Idee + Definition
Seit 1967 werden psychothera-peutische Behandlungen in Deutschland durch die "Richtlinien für Psychotherapie" geregelt. Diese legen die Kriterien für eine wissenschaftlich fundierte Behandlung der psychischen Störungen von Krankheitswert fest. Die Kosten für derartige Behandlungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Der sogenannte "Krankheitswert" von psychischen Störungen bedeutet in keiner Weise, dass man sich umfassend, d.h. in allen Lebensbereichen, krank und hilflos fühlen muss. Vielmehr ist die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entscheidend:
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit.“
Die Frage, inwieweit psychische Symptome als einschränkend und störend empfunden werden, ist also neben den objektivierbaren Kriterien auch sehr subjektiv und spiegelt den Anspruch, den ein Mensch an sein intellektuelles Bewusstsein, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und seine Leistungsfähigkeit, damit den Lebensstandard und die Lebensqualität insgesamt, hat.
Das bedeutet, dass es auch in den wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren fließende Übergänge gibt zwischen einer rein symptomatischen Behandlung von psychischen Störungen, Weiterbildung in Psychologie, philosophischer Selbsterkenntnis, Coping von interpersonellen Fragestellungen etc..
Eine Psychotherapie schließt immer die Chance eines Lernprozesses und einer persönlichen Weiterentwicklung ein.
Eine wissenschaftliche Psychotherapie wird daher auch gerade von den Menschen in Anspruch genommen, die an sich und ihr Leben hohe Ansprüche stellen und im Berufsleben leistungsorientiert und erfolgreich sind.
Richtlinien-Psychotherapie
Richtlinien-Psychotherapie, d.h. die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Symptomen, kann von approbierten Ärzten und Diplom-Psychologen ausgeübt werden, die zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine psychotherapeutische Ausbildung an einer dafür anerkannten Einrichtung absolviert haben. (Für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können auch andere Berufsgruppen zugelassen werden).
Wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren
Die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Richtlinien-Psychotherapie, in denen Ärzte und Diplompsychologen sich qualifizieren und Leistungen für die Krankenkassen und Krankenversicherungen erbringen können, sind:
Diese Therapieverfahren können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.
Neue Methoden (EMDR, Paartherapie), die wissenschaftlich anerkannt sind, können ggf. in diese Verfahren einbezogen werden.
Die "Psychosomatische Grundversorgung", in der sich Ärzte qualifizieren können, beinhaltet neben Gesprächen die Entspannungsverfahren:
Andere Behandlungsmethoden, die im psychologisch-psychotherapeutischen Bereich angeboten werden, haben gemäß der Psychotherapie-Richtlinien keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit. Die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen. Sie können jedoch interessante Möglichkeiten zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung sein.
Daher werden von mir gelegentlich auch Ansätze der
Kunsttherapie und Familientherapie genutzt.
Therapieverfahren in der Richtlinien-Psychotherapie
Die Basis aller dieser psychotherapeutischen Behandlungsverfahren ist das therapeutische Gespräch.
Alle Behandlungen werden in sogenannten Sitzungen von 50, ausnahmsweise auch 25 Minuten Dauer, durchgeführt. Außer bei der Psychoanalyse, die im Allgemeinen im Liegen auf der Couch stattfindet, sitzt man sich während des Gesprächs gegenüber.
Jede Art von psychotherapeutischer Behandlung benötigt bei einem erwachsenen Menschen einen längerfristigen Zeitraum, in dem bestimmte Fragestellungen geklärt, Symptome und Konflikte bearbeitet, neue Konzepte und Verhaltensmuster gefunden werden können, damit das Ergebnis schließlich stabilisiert werden kann.
Die für die Richtlinien-Psychotherapie im Folgenden genannten Behandlungszeiträume beruhen auf der seit über 100 Jahren gesammelten Erfahrung mit psychotherapeutischen Behandlungen. Sie entsprechen daher weitgehend der Kostenübernahme seitens der Krankenversicherungen.
Bei umgrenzten Fragestellungen ist jedoch durchaus auch mit einem geringeren zeitlichen Aufwand ein Ergebnis zu erzielen.
Psychodynamische Verfahren
Dieses Behandlungskonzept beruht darauf, dass ein Verständnis der psychologischen und biografischen Zusammenhänge wesentlich dazu beiträgt, die psychischen Probleme zu bewältigen, um in der Gegenwart und Zukunft mit ihnen besser umgehen zu können.
Daher werden die aktuellen Probleme und Konflikte vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte, die für die Entwicklung der Persönlichkeit wie auch der psychischen Symptome auslösend sind, bearbeitet. Dabei werden auch die unbewussten Ursachen, die für die Symptomatik noch entscheidender sind als die bewussten Gründe, berücksichtigt.
Diese beiden psychodynamischen Verfahren sind:
1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese ist sinnvoll bei umschriebenen Störungen und Konflikten mit begrenzten Therapiezielen. Durch eine Focussierung auf die aktuelle Hauptproblematik können umgrenzte Fragestellungen kurzfristig bearbeitet werden.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 100
2. Analytische Psychotherapie (=Psychoanalyse)
Diese ist sinnvoll bei psychischen Problemen und persönlichen Schwierigkeiten, deren Anfänge bis auf die Kindheit zurückzuführen sind Die in jeder Hinsicht anspruchvollste Therapiemethode ermöglicht eine intensive und gründliche Bearbeitung.
Häufigkeit: durchschnittlich zweimal wöchentlich
Dauer: von 80-160 Sitzungen bis maximal 300
Verhaltenstherapie
Diese konzentriert sich auf die Verminderung von störenden Symptomen und Lösung von Problemen durch die Veränderung von Denkmustern und Verhaltensweisen. Den Ursachen und lebensgeschichtlichen Hintergründen wird weniger Aufmerksamkeit gewidmet. Durch Übungen, Hausaufgaben und vorgegebene Strukturen können Symptome relativ rasch aufgelöst werden. Da die psychischen Zusammenhänge und die Lebensgeschichte weniger berücksichtigt werden, kann es zu einer „Symptomverschiebung“ kommen, d.h., nach einiger Zeit können andere Beschwerden und Probleme auftreten.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 80
Systemische Therapie
Dieses psychotherapeutische Behandlungsverfahren, das 2018 in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, stellt in den Mittelpunkt die sozialen lnteraktionen des Patienten mit seiner Familie und dem sozialen Umfeld. Für den Patienten relevante Vertreter dieser Gruppen können in die Behandlung einbezogen werden.
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Psyche, gr., das Leben, die Seele, in der griechischen Philosophie das Lebensprinzip, der Kraft der Selbstbewegung in der Welt und im Menschen, unser eigentliches Selbst.
? Was ist Psychotherapie ?
Idee + Definition
Seit 1967 werden psychotherapeutische Behandlungen in Deutschland durch die "Richtlinien für Psychotherapie" geregelt. Diese legen die Kriterien für eine wissenschaftlich fundierte Behandlung der psychischen Störungen von Krankheitswert fest. Die Kosten für derartige Behandlungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Der sogenannte "Krankheitswert" von psychischen Störungen bedeutet in keiner Weise, dass man sich umfassend, d.h. in allen Lebensbereichen, krank und hilflos fühlen muss. Vielmehr ist die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entscheidend:
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit.“
Die Frage, inwieweit psychische Symptome als einschränkend und störend empfunden werden, ist also neben den objektivierbaren Kriterien auch sehr subjektiv und spiegelt den Anspruch, den ein Mensch an sein intellektuelles Bewusstsein, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und seine Leistungsfähigkeit, damit den Lebensstandard und die Lebensqualität insgesamt, hat.
Das bedeutet, dass es auch in den wissenschaftlichen Psychotherapieverfahren fließende Übergänge gibt zwischen einer rein symptomatischen Behandlung von psychischen Störungen, Weiterbildung in Psychologie, philosophischer Selbsterkenntnis, Coping von interpersonellen Fragestellungen etc..
Eine Psychotherapie schließt immer die Chance eines Lernprozesses und einer persönlichen Weiterentwicklung ein.
Eine wissenschaftliche Psychotherapie wird daher auch gerade von den Menschen in Anspruch genommen, die an sich und ihr Leben hohe Ansprüche stellen und im Berufsleben leistungsorientiert und erfolgreich sind.
Richtlinien-Psychotherapie
Richtlinien-Psychotherapie, d.h. die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Symptomen, kann von approbierten Ärzten und Diplom-Psychologen ausgeübt werden, die zusätzlich zu ihrem Grundberuf eine psychotherapeutische Ausbildung an einer dafür anerkannten Einrichtung absolviert haben. (Für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können auch andere Berufsgruppen zugelassen werden).
Wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren
Die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Richtlinien-Psychotherapie, in denen Ärzte und Diplompsychologen sich qualifizieren und Leistungen für die Krankenkassen und Krankenversicherungen erbringen können, sind:
Diese Therapieverfahren können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.
Neue Methoden (EMDR, Paartherapie), die wissenschaftlich anerkannt sind, können ggf. in diese Verfahren einbezogen werden.
Die "Psychosomatische Grundversorgung", in der sich Ärzte qualifizieren können, beinhaltet neben Gesprächen die Entspannungsverfahren:
Andere Behandlungsmethoden, die im psychologisch-psychotherapeutischen Bereich angeboten werden, haben gemäß der Psychotherapie-Richtlinien keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit. Die Kosten werden daher nicht von den Krankenkassen und Krankenversicherungen übernommen. Sie können jedoch interessante Möglichkeiten zur Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung sein.
Daher werden von mir gelegentlich auch Ansätze der Kunsttherapie und Familientherapie genutzt.
Therapieverfahren in der Richtlinien-Psychotherapie
Die Basis aller dieser psychotherapeutischen Behandlungsverfahren ist das therapeutische Gespräch.
Alle Behandlungen werden in sogenannten Sitzungen von 50, ausnahmsweise auch 25 Minuten Dauer durchgeführt. Außer bei der Psychoanalyse, die im Allgemeinen im Liegen auf der Couch stattfindet, sitzt man sich während des Gesprächs gegenüber.
Jede Art von psychotherapeutischer Behandlung benötigt bei einem erwachsenen Menschen einen längerfristigen Zeitraum, in dem bestimmte Fragestellungen geklärt, Symptome und Konflikte bearbeitet, neue Konzepte und Verhaltensmuster gefunden werden können, damit das Ergebnis schließlich stabilisiert werden kann.
Die für die Richtlinien-Psychotherapie im Folgenden genannten Behandlungszeiträume beruhen auf der seit über 100 Jahren gesammelten Erfahrung mit psychotherapeutischen Behandlungen. Sie entsprechen daher weitgehend der Kostenübernahme seitens der Krankenversicherungen.
Bei umgrenzten Fragestellungen ist jedoch durchaus auch mit einem geringeren zeitlichen Aufwand ein Ergebnis zu erzielen.
Psychodynamische Verfahren
Dieses Behandlungskonzept beruht darauf, dass ein Verständnis der psychologischen und biografischen Zusammenhänge wesentlich dazu beiträgt, die psychischen Probleme zu bewältigen, um in der Gegenwart und Zukunft mit ihnen besser umgehen zu können.
Daher werden die aktuellen Probleme und Konflikte vor dem Hintergrund der eigenen Lebensgeschichte, die für die Entwicklung der Persönlichkeit wie auch der psychischen Symptome auslösend sind, bearbeitet. Dabei werden auch die unbewussten Ursachen, die für die Symptomatik noch entscheidender sind als die bewussten Gründe, berücksichtigt.
Diese beiden psychodynamischen Verfahren sind:
1. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese ist sinnvoll bei umschriebenen Störungen und Konflikten mit begrenzten Therapiezielen. Durch eine Fokussierung auf die aktuelle Hauptproblematik können umgrenzte Fragestellungen kurzfristig bearbeitet werden.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 100
2. Analytische Psychotherapie (=Psychoanalyse)
Diese ist sinnvoll bei psychischen Problemen und persönlichen Schwierigkeiten, deren Anfänge bis auf die Kindheit zurückzuführen sind Die in jeder Hinsicht anspruchvollste Therapiemethode ermöglicht eine intensive und gründliche Bearbeitung.
Häufigkeit: durchschnittlich zweimal wöchentlich
Dauer: von 80-160 Sitzungen bis maximal 300
Verhaltenstherapie
Diese konzentriert sich auf die Verminderung von störenden Symptomen und Lösung von Problemen durch die Veränderung von Denkmustern und Verhaltensweisen. Den Ursachen und lebensgeschichtlichen Hintergründen wird weniger Aufmerksamkeit gewidmet. Durch Übungen, Hausaufgaben und vorgegebene Strukturen können Symptome relativ rasch aufgelöst werden. Da die psychischen Zusammenhänge und die Lebensgeschichte weniger berücksichtigt werden, kann es zu einer „Symptomverschiebung“ kommen, d.h., nach einiger Zeit können andere Beschwerden und Probleme auftreten.
Häufigkeit: durchschnittlich einmal wöchentlich
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 80
Systemische Therapie
Dieses psychotherapeutische Behandlungsverfahren, das 2018 in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, stellt in den Mittelpunkt die sozialen lnteraktionen des Patienten mit seiner Familie und dem sozialen Umfeld. Für den Patienten relevante Vertreter dieser Gruppen können in die Behandlung einbezogen werden.
Dauer: von 12 Sitzungen bis maximal 48